Gut zu wissen
Schutzimpfungen zählen zu den Themen, die in unserer Gesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert werden. Denn jeder möchte für sich und natürlich auch für seine Kinder nur das Beste. Vor allem, wenn es um die Gesundheit geht.
In der Rubrik „Gut zu wissen“ haben wir Wissenswertes zu ausgewählten Themen rund um das Impfen zusammengestellt – damit Sie eine gut informierte Entscheidung für sich und Ihre Lieben treffen können!
Unter www.impfen-info.de – das ist eine Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)– finden Sie gut verständlich aufbereitet viele weitere Informationen zum Thema Infektionsschutz. Allen, die sich tiefer mit dem Themenkomplex befassen und auf aktuelle Informationen zugreifen möchte, empfehlen wir den Besuch der Website des Robert Koch-Instituts, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Am 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht eine Nachweispflicht über die Masernimpfung oder eine bestehende Immunität gegen Masern vor. Diese Nachweispflicht gilt für Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen, das dort tätige Personal und für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Inhalt des Gesetzes
Seit 1. März 2020 gilt das sog. Masernschutzgesetz. Mit diesem wurden diverse Bundesgesetze, insbesondere Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Im Zentrum des Bundesgesetzes steht der Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, -unterkünften sowie in medizinischen Einrichtungen. Es soll vor allem Schulkinder und Kinder in Kindertagesstätten wirksam vor Masern schützen (§ 20 Abs.8 bis 14 IfSG).
Danach müssen den vollständigen Impfschutz alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder tätig sind, nachweisen:
- Dazu gehören Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).
- Den Nachweis erbringen müssen auch Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim (§ 33 Nummer 4 IfSG) betreut werden oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge (§ 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG) untergebracht sind.
- Außerdem werden von dem Gesetz Personen erfasst, die in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind (§ 23 Abs. 3 Satz 1 sowie die bereits genannten Verweise auf die §§ 33 und 36 IfSG).
Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Personen ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.
Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, müssen (soweit sie nach 1970 geboren sind) die Masern-Impfung oder eine bestehende Immunität gegen Masern vorweisen.
Ebenso sind Asylbewerber und Flüchtlinge verpflichtet, den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachzuweisen.
Was muss nachgewiesen werden?
Alle betroffenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder ausreichende Immunität gegen Masern. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO. Ausgenommen sind Personen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).
Wie verhalten sich nicht geimpfte Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen?
Für Kinder, die bereits im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2022 erbracht werden. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat. Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. Werden die Nachweise nicht vorgelegt, muss die Einrichtungsleitung das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. Das Gesundheitsamt kann dann zu einer Beratung einladen und soll auf die Durchführung der Impfungen hinwirken.
Werden die Nachweise nicht vorgelegt, dürfen nichtgeimpfte Kinder nicht aufgenommen werden oder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
Wichtig zu wissen:
Neben dem Masernschutzgesetz gilt in Hessen das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVBl. I 2007) (KiGesSchG). Danach muss vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindergemeinschaftseinrichtung eine Bescheinigung, darüber vorgelegt werden, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat oder die Eltern erklären schriftlich, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen. Allerdings gehen die spezielleren Regelungen des Masernschutzgesetzes als Bundesgesetz in Bezug auf die Masernschutzimpfung dem Landesgesetz vor.
Ein Muster der nach § 2 KiGesSchG erforderlichen ärztlichen Bescheinigung in Hessen ist unter dem folgenden Link verfügbar: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz.
Die vorzulegende ärztliche Bescheinigung kann in Hessen auch zur Dokumentation des Masernschutzes verwendet werden.
Hintergrundwissen zum Thema Masern und Masern-Impfung
Auf unserer Website finden Sie in verschiedenen Rubriken umfassende Informationen über die Masern-Erkrankung und die Masern-Impfung sowie über die häufigsten Einwände gegen das Impfen. Viele weitere nützliche Hinweise sind in der Rubrik „Gut zu wissen“ für Sie zusammengetragen.
Durch eine Schutzimpfung wird das Abwehrsystem des Körpers aktiviert. Und zwar indem es eine Verteidigungsstrategie erlernt, die bei einem nächsten Kontakt greift und Krankheitserreger abblockt, die ins menschliche System eindringen wollen. Ein ähnliches Prinzip kennt jeder vom Computer: Da werden regelmäßig Virenscans vorgenommen und Firewall-Updates durchgeführt. Dann ist der Rechner sicher. Ganz ähnlich verhält es sich bei der „Firewall für den Körper“, unserem Immunsystem.
Bei einer Impfung wird der menschliche Körper gezielt mit im Impfstoff enthaltenen Krankheitserregern oder auch nur Teilen davon in Kontakt gebracht. So wird die Bildung von Antikörpern ausgelöst.
Bei einer Impfung muss die körpereigene Abwehr selbst aktiv werden. Sie reagiert auf abgetötete beziehungsweise stark abgeschwächte Erreger oder deren Bruchstücke im Impfstoff. Sie können keine oder nur eine minimale Erkrankung auslösen, regen aber den Körper zur Bildung von Antikörpern gegen diese Erreger an. Das dauert Tage bis Wochen – aber meist läuft diese Reaktion von uns völlig unbemerkt ab.
Die Antikörper funktionieren wie eine Schutzgarde. Bei einem späteren Kontakt mit der Infektionskrankheit, gegen die geimpft wurde, werden die Erreger von den Antikörpern abgeblockt bzw. vernichtet. Nach der Grundimmunisierung hält die Schutzwirkung meist über mehrere Jahre an. Bei einigen Impfungen sind in bestimmten Intervallen Wiederholungen (Auffrischungen) notwendig.
Für den Aufbau des Impfschutzes gegen verschiedene Infektionskrankheiten gibt es zwei verschiedene Impfstoffarten: Totimpfstoffe (inaktivierte Impfstoffe) und abgeschwächte Lebendimpfstoffen.
Totimpfstoffe
Totimpfstoffe – man nennt sie auch inaktivierte Impfstoffe – enthalten abgetötete Erreger einer bestimmten Krankheit oder auch nur deren Bestandteile. Sie können sich nicht mehr vermehren. Sie regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an, denn sie werden als fremd erkannt. Die Krankheit bricht dabei nicht aus.
Zu den Totimpfstoffen gehören Impfstoffe gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib Haemophilus influenzae Typ b, Polio (Kinderlähmung), Keuchhusten und Tetanus.
mRNA-Impfstoffe und vektorbasierte Impfstoffe, z.B. gegen Covid-19, werden mit Totimpfstoffen gleichgesetzt. Durch sie produziert der Körper selbst kleine Teile des Erregers, auf die das Abwehrsystem des Körpers reagiert.
Lebendimpfstoffe
Lebendimpfstoffe enthalten sehr geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitserreger. Sie wurden so verändert, dass sie die Krankheit nicht auslösen. Nur sehr selten kommt es zu einer sogenannten "Impfkrankheit", die abgeschwächte Symptome der Infektion zeigt. Sie klingen schnell wieder ab.
Zu den Lebendimpfstoffen gehören Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
Die STIKO – die Ständige Impfkommission – ist ein unabhängiges Gremium aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Ärztinnen und Ärzten. Dieses Gremium erarbeitet auf der Basis jahrelanger wissenschaftlicher Forschung zum Thema Impfen Empfehlungen, gegen welche Viren und Bakterien Kinder, Jugendliche und Erwachsene in welchem Lebensalter geimpft werden sollten.
Dabei werden die Vorteile der Immunisierung gegen gefährliche Infektionskrankheiten und etwaige Nebenwirkungen auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse abgewogen. Die Empfehlungen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Die von der STIKO ausgesprochenen Empfehlungen führen dazu, dass Impfungen von den Krankenkassen bezahlt werden.
Ausführliche Informationen zur STIKO finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.
In Deutschland besteht, anders als in anderen europäischen Ländern oder in den USA, keine generelle Impfpflicht. Bürgerinnen und Bürger entscheiden weitgehend selbst, ob und gegen welche Infektionskrankheiten sie sich und ihre Kinder impfen lassen.
Insgesamt sind mehr als 90 Prozent der Kinder mit den empfohlenen Impfungen versorgt. Das spricht für eine hohe Impfbereitschaft. Aber es reicht nicht aus, um einen Gemeinschaftsschutz zu erzielen. Jugendliche und Erwachsene vergessen zudem Wiederholungsimpfungen – oder sie entscheiden sich dagegen.
Damit hochansteckende Infektionskrankheiten wie Masern ganz ausgerottet werden können, ist der vollständige Impfschutz bei 95 Prozent der Bevölkerung nötig.
Impfskeptiker
Seit es Impfungen gibt, gibt es auch Menschen, die dem Impfen skeptisch gegenüberstehen. Sie sind der Meinung, dass das Risiko einer schweren Erkrankung geringer ist als mögliche Impffolgeschäden. Dabei sind die Nebenwirkungen von Impfstoffen – wie viele Untersuchungen und jahrzehntelange Erfahrung zeigen – sehr gering.
Mitunter besteht auch die Auffassung, dass eine durchgemachte Kinderkrankheit den Organismus stärkt. Aber die sogenannten Kinderkrankheiten sind nicht harmlos. Und mögliche Folgen, wie die Gefahr einer Gehirnentzündung bei Masern, werden oft außer Acht gelassen.
Ein weiteres Argument gegen Impfungen ist auch, dass manche Kinder gefährliche Infektionskrankheiten nicht bekommen haben, obwohl sie nicht geimpft waren. Das liegt allerdings meist daran, dass ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist und die Erkrankung nur deshalb kaum noch vorkommt.
Das Robert Koch-Institut hat ein Glossar angelegt, in dem die häufigsten Einwände gegen das Impfen aufgelistet sind. Hier finden Sie eine Zusammenschau der häufigsten Fragen (PDF). Ausführlichere Informationen sind auf der Webseite des Robert Koch-Instituts abzurufen.
In Deutschland werden Impfempfehlungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen. Bevor eine Impfung als sogenannte Standardimpfung einen Platz im Impfkalender enthält, werden natürlich vielfältige Aspekte umfassend und von verschiedenen Institutionen gründlich durchleuchtet.
Der STIKO gehören 12 bis 18 Mitglieder an - Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft und Forschung, aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Dieses Gremium befasst sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis. Und es erarbeitet entsprechende Empfehlungen, darunter auch den jeweils gültigen Impfkalender.
Die Empfehlungen erfolgen insbesondere auf Basis von Wirksamkeitsangaben und Informationen zu möglichen Impfrisiken sowie unter Einbeziehung der epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung (§ 1 Geschäftsordnung der STIKO). Die Kommission befasst sich natürlich auch mit Impfreaktionen und möglichen gesundheitlichen Schädigungen.
Die von der STIKO ausgesprochenen Empfehlungen führen dazu, dass Impfungen von den Krankenkassen bezahlt werden.
Mehr Infos
Ein interaktives Schaubild der STIKO erklärt im Detail, auf welcher Grundlage die STIKO arbeitet und auf welche Weise Impfempfehlungen zustande kommen.
Gemeinschaftsschutz: „Firewall“ für alle
Die meisten Impfungen schützen nicht nur die geimpfte Person, sondern auch Menschen, die nicht geimpft sind. Denn durch Impfungen sind Krankheiten schwerer übertragbar. So bauen geimpfte Personen eine Art Schutzmauer auf, die auch Ungeimpften Sicherheit bietet. Davon profitieren zum Beispiel Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können, und Menschen mit einem schwachen Immunsystem.
Dieser Effekt wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Voraussetzung ist eine hohe Impfquote. 95 Prozent der gesamten Bevölkerung müssen geimpft sein, damit eine Krankheit immer weiter zurückgedrängt und schließlich ganz eliminiert wird.
Ein gutes Beispiel ist die Kinderlähmung (Polio): Je mehr Personen geimpft sind, desto größer ist der Schutz nicht geimpfter Personen, darunter Neugeborene, Säuglinge, Schwangere, alte oder immungeschwächte Menschen. Aufgrund der konsequenten Impfung gilt Polio heute in Deutschland offiziell als eliminiert.
Weltweit ist genau das mit den Pocken gelungen: 1980 erklärte die WHO die Welt als "pockenfrei". Die Erreger existieren nur noch in Laboratorien. Die WHO will auch die Masern ausrotten; allerdings sind hier die Durchimpfungsraten weltweit noch deutlich zu niedrig.
Eine geimpfte Person profitiert von der Impfung, weil sie damit vor bestimmten Infektionskrankheiten geschützt ist. Gleichzeitig kann sie Krankheitserreger nicht übertragen. Viren prallen an ihr ab wie an einem Schutzwall. Und das hilft auch anderen Menschen.
Entspannt impfen? Geht das überhaupt? Für viele Kinder und auch Erwachsene ist jede Impfung mit Angst und Stress verbunden. Alles nur wegen einem kleinen „Pikser“. Tatsächlich haben so viele große Angst vor Spritzen, dass es dafür sogar einen eigenen Begriff gibt: Trypanophobie – die Angst vor Spritzen.
Die gute Nachricht: Es kann einiges getan werden, damit die Impfung entspannt verläuft.
Ein erster Schritt ist, dass Ärztinnen und Ärzte sachlich und realistisch informieren: Eine Impfung kann mit Schmerzen verbunden sein, das sollte jeder Patient wissen. Negative Überraschungen bleiben aus, wenn man sich auf die Situation einstellt. Und es gibt ja auch Möglichkeiten der Schmerzvermeidung. Hier einige Beispiele:
- Eine entspannte Körperhaltung kann Schmerzen mindern, die durch die Abwehrreaktion des Muskels beim Impfen entstehen.
- Wird die Einstichstelle mit Eisspray eingesprüht, lindert das die Empfindsamkeit.
- Schmerzpflaster oder Cremes, die 30 bis 60 Minuten vor der Impfung auf der Impfstelle aufgebracht werden, lindern den Schmerz ebenfalls.
Impfungen bei Babys
Werden Babys geimpft, hilft es natürlich, wenn die Eltern Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen. Stress und Hektik übertragen sich schnell auf das Kind. Es spürt, wenn die Eltern Angst haben und weiß instinktiv: Jetzt droht Gefahr. Es wird empfohlen, Babys, die noch gestillt werden, kurz vor oder während der Impfung anzulegen. Auch ein Schnuller beruhigt.
Kleinkinder
Kinder unter zwei Jahren, die nicht mehr gestillt werden, können kurz vor der Impfung einen kleinen Schluck Saft oder Tee trinken. Am besten halten Eltern ihre Kinder während der Impfung im Arm oder auf dem Schoß. Durch Ablenkungen wie Vorlesen, Singen, Spielen lässt sich die Zeit bis zum Piks entspannt verbringen. Und danach helfen, wie in vielen anderen Situationen, Liebkosungen, gute Worte und vielleicht eine kleine Belohnung.
Ältere Kinder, Jugendliche, Erwachsene
Ehrliche Informationen, was zu erwarten ist, sowie Ablenkung sind auch für Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene hilfreich. Atemübungen, Rechenaufgaben, schwierige Fingerübungen mit der Seite, die nicht geimpft wird – da kann sich jeder etwas einfallen lassen. Vielen Menschen hilft es auch, nicht hinzusehen, während geimpft wird.
- Die Impfstelle sollte nicht gerieben oder gekniffen werden.
- Von Schmerztabletten vor oder während der Impfung wird abgeraten.
- Versprechungen wie "Es tut überhaupt nicht weh" sind wenig hilfreich.
Mehr Infos
Viele weitere Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Entspanntes Impfen“ finden Sie im Merkblatt „Stress- und schmerzarmes Impfen“ der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).